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Ein Recht auf Wahn?

Darf ein Mensch zur Behandlung seiner seelischen Krankheit gezwungen werden? Das Bundesverfassungsgericht hat diese heikle Frage für psychisch kranke Straftäter verneint und damit dem willkürlichen Homogenisierungsirrsinn in Deutschland einen Riegel vorgeschoben.

Bis zu 200.000 Menschen werden in Deutschland pro Jahr gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen, wo sie mit Psychopharmaka behandelt werden. Erinnert euch das nicht auch entfernt an Aldous Huxleys Roman „Schöne neue Welt“? Alle Mitglieder der Gesellschaft werden dort mit der Droge Soma konditioniert und gleich geschaltet. Fürsorge und Sicherheit stehen über persönlicher Freiheit – in der Fiktion wie auch oft in der Realität. Willkommen in der real gewordenen Dystopie. Hier ist ein Beispiel für diese fragwürdige Praxis, die in Deutschland bei weitem nicht nur Straftäter betrifft:

Seit der Ausstrahlung dieser Reportage hat sich die juristische Lage in Deutschland geändert. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass psychisch kranke Gesetzesbrecher fortan nur noch in Ausnahmefällen gegen ihren Willen behandelt werden dürfen. Da die Formulierung aber recht schwammig gehalten ist, wird die Debatte wahrscheinlich anhalten: Haben wir ein Recht auf Krankheit, gar auf Wahn? Darf uns jemand vorschreiben, normal sein zu müssen? Und was zum Kuckuck ist normal?

Mehr zum Thema:

  • In Artikel 2 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes steht es schwarz auf weiß: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
  • Hier findet ihr eine umfangreiche Zusammenfassung des Rechtsfalls, der zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geführt hat.
  • Und hier steht die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts, in der es seine Entscheidung begründet
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